Wegweiser durch die Berufslehre

4.5. Nicht bestandene Prüfungen

Besteht eine lernende Person eine rekursfähige Prüfung nicht, wird ihr das von der zuständigen kantonalen Behörde durch ein besonderes Schreiben (oder den Notenausweis) mitgeteilt. Es enthält das Prüfungsergebnis, Hinweise zur Wiederholung sowie über den möglichen Rechtsweg. Die kantonale Behörde steht den Kandidatinnen und Kandidaten für allfällige Fragen zur Verfügung.